5 GOLDENE REGELN

für einen erfolgreichen Schulbetrieb

  • Wir pflegen einen freundlichen Umgangston, erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht und bringen alle notwendigen Unterrichtsmittel mit.
  • Damit der Schulalltag möglichst bereichernd und zugleich frei von Diskriminierungen ablaufen kann, halten wir zwei Grundeinstellungen ein:
    Toleranz gegenüber dem persönlichen bzw. kulturellen Anderssein von Mitmenschen und das eigene Bemühen um ein Verhalten, das von allen leicht akzeptiert werden kann.
    Es gibt Verhaltensweisen, die ausschließlich dem privaten Lebensbereich angehören.
  • Schüler*innen und Lehrer*innen arbeiten in professioneller Arbeitsatmosphäre, sind bestmöglich vorbereitet und halten Termine ein. Handys stören den Unterrichtsablauf und bleiben daher während der Unterrichtsstunden abgeschaltet. Das Funknetzwerk kann in der unterrichtsfreien Zeit auch privat genützt werden, sofern dies nicht missbräuchlich erfolgt und niemand beeinträchtigt wird oder Schaden entsteht.
  • Unterlagen (z. B. Bestätigungen, unterschriebene Schularbeiten etc.) werden pünktlich gebracht. Bleibt eine Klasse ohne Lehrkraft, so ist dies spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden.
  • Wer durch Krankheit oder andere erlaubte Gründe verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen oder sich verspätet, entschuldigt dies, wie mit dem Klassenvorstand vereinbart (z. B. Benachrichtigung der Schule spätestens am 3. Tag, Entschuldigungsliste am Monatsende,), und holt den versäumten Lehrstoff schnellstmöglich und selbst organisiert nach.
  • Wenn ein*e Schüler*in vor Ende der Unterrichtszeit die Schule verlassen muss, lässt er/sie einen Passierschein vom Klassenvorstand bzw. dem/der Fachlehrer*in unterschreiben und legt ihn der Entschuldigungsliste bei. Für Schüler*innen, die das Gebäude unerlaubt verlassen, haftet die Schule nicht.
  • In den Pausen unterliegen die Schüler*innen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Daher ist ein Verlassen des Schulhauses leider nicht möglich. Das Vienna Business Café und unsere Grünoase stehen uns in den Pausen/Freistunden zur Verfügung, den dabei eventuell anfallenden Müll entsorgen wir selbständig.
  • Um Rücksicht auf unsere Nachbarn zu nehmen, wird vor den Schulausgängen und in den benachbarten Hauseingängen nicht geraucht!
  • Wir halten die Lehrsäle und alle Aufenthaltsbereiche sauber und trennen unseren Müll.
  • Wir gehen sorgsam mit den Ressourcen um und sparen Energie in allen Bereichen. Wenn eine Klasse den Lehrsaal wechselt, dann achtet sie besonders darauf, diesen wieder sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  • In den Sondersälen (BWZ, EDV-Räume…) darf – außer im Besprechungsbereich – weder gegessen noch getrunken werden.
  • Die Klassenordner kümmern sich regelmäßig um die Entleerung sämtlicher Abfallbehälter und um das Löschen der Tafel. Weitere Vereinbarungen werden mit dem Klassenvorstand getroffen. Jede Klasse kann ihrem Lehrsaal durch das Anbringen von Wandschmuck eine besondere Note verleihen, bespricht dies aber vorher mit dem Klassenvorstand. Am Ende des Unterrichts lassen wir die Klassenräume zusperren.
  • Wertgegenstände sollen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, da weder der Stadtschulrat noch der Fonds der Wiener Kaufmannschaft die Haftung übernehmen können, wenn diese abhandenkommen.
  • Alle schulischen Einrichtungen (z. B. Möbel, Technik) sind so zu behandeln, dass sie möglichst lange und störungsfrei benutzt werden können. Schäden und Fehlfunktionen von Geräten werden sofort gemeldet. Sollten Schüler*innen fahrlässig oder vorsätzlich schulische Einrichtungen oder das Eigentum von Mitschüler*innen beschädigen, sind sie bzw. der gesetzliche Vertreter verpflichtet, den angerichteten Schaden zu ersetzen, selbst wenn dies – z. B. bei der IT- und Technikausstattung – sehr teuer wird.
  • Schüler*innen, die den für den geordneten Ablauf des Schulalltags geltenden Bestimmungen zuwiderhandeln, können zu gemeinschaftsdienlichen Arbeiten (z. B. Kehrdienst im Raucherhof, Sekretariatstätigkeiten) herangezogen werden bzw. Einschränkungen erfahren (z. B. Sperre der Netzwerknutzung). Im Wiederholungsfall werden die Eltern davon in Kenntnis gesetzt.