• Abwesenheit wegen Krankheit:

Ist der Schüler / die Schülerin krank, ersuche wir bereits am ersten Tag der Krankheit um telefonische Meldung im Sekretariat unter +43 1 406 45 14. Die schriftliche Entschuldigung für das Fernbleiben ist dem Klassenvorstand umgehend (d.h. am ersten Tag, an dem der Schüler / die Schülerin wieder am Unterricht teilnehmen kann) vorzulegen. Termine wie Arztbesuche sind nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit wahrzunehmen.

Das Entschuldigungsformular kann entweder im Aufsteller vor dem Sekretariat entnommen werden und ist >>hier<< als Download verfügbar.

  • EDU-Card – Schülerausweis

An der VBS Schönborngasse wird die Edu-Card als elektronischer Schülerausweis ausgegeben. Sie ist Schülerausweis z.B. für das (Top-)Jugend-Ticket der Wiener Linien. Die Edu-Card kann auch als Kopierkarte verwendet werden. Bei Verlust bringen Sie bitte eine Verlustanzeige in das Sekretariat, sowie € 15,00 Neuausstellungsgebühr in bar.

  • Schulbesuchsbestätigung

Die Schulbesuchsbestätigung erhält die Schülerin / der Schüler nach Vorlage der Schulgeldeinzahlung direkt beim Klassenvorstand.

  • Schülerinnenbeilhilfe, Schülerbeihilfe

Der Anspruch auf bzw. die Hohe der Schulerbeihilfe ist u.a. an die soziale Bedürftigkeit geknüpft, die anhand der Kriterien Einkommen, Familienstand und Familiengröße beurteilt wird.

Ein Antrag ist bis spätestens 31.12.2022, bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde (Bildungsdirektion für Wien, Abteilung Schulerbeihilfe) einzubringen. Unterstützungen für einzelne Schulveranstaltungen können jederzeit, jedoch bis spätestens 31. März 2023 beantragt werden.

Downloadformulare finden Sie >>hier<<

  • Verlassen des Schulgebäudes während bzw. vor Ende der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit

In diesem Fall ist von der Schülerin / vom Schüler ein Passierschein VOR Verlassen des Schulgebäudes unter Angabe des Grundes vom Klassenvorstand und dem Fachprofessor unterschreiben zu lassen. Nach Möglichkeit sollte der Passierschein schon am Tag zuvor vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Ist dies nicht möglich, so werden SchülerInnen nur nach vorherigem Anruf bei den Erziehungsberechtigten entlassen.

Der Passierschein kann entweder im Aufsteller vor dem Sekretariat entnommen werden >>hier<<