Kontakt
Die HAK auf einen Blick
- 5-jährige Ausbildung mit Abschluss der Reife- und Diplomprüfung
- Notebook-Klassen ab dem 2. Jahrgang
- Blended Learning – E-Learning und andere moderne Lehrmethoden sinnvoll kombiniert
- Internetzugang und E-Mail für alle Schüler*innen
- Sprachwochen im englischsprachigen Ausland, in Frankreich und Italien
- Sportwochen
Schulautonome Schwerpunkte
MANAGEMENT & ENTREPRENEURSHIP CLASS
MANAGEMENT & COMMUNICATION CLASS
INTERNATIONAL MANAGEMENT & MARKETING CLASS (CLIL)
Arbeitssprache Englisch
MANAGEMENT & ECOLOGY CLASS
IT & MULTIMEDIA CLASS
SPORTSMANAGEMENT CLASS
In der Europäischen Union entspricht der Abschluss einem Diplom im Sinne des Anhanges D der Richtlinie 92/51 EWG.
Das Reife- und Diplomprüfungszeugnis berechtigt dich einerseits zum Studium an allen österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Akademien. Nur bei wenigen Studien sind Zusatzprüfungen erforderlich (siehe auch www.zeugnisinfo.at).
Andererseits ermöglicht die Absolvierung der HAK den direkten Einstieg in die Berufswelt. Viele unserer Absolventen/Absolventinnen sind heute in höheren Positionen in Banken und Versicherungen, in der Industrie, im Gewerbe, in Speditionsbetrieben, im Handel oder im öffentlichen Dienst tätig (siehe auch www.abc.berufsbildendeschulen.at).
Den HAK-Absolvent*innen eröffnet sich ein weites Tätigkeitsfeld. Die Bandbreite reicht von höherqualifizierten administrativen Tätigkeiten bis zu Positionen im Management. Nach der HAK-Matura kann man z. B. in folgenden Bereichen tätig werden:
Büro-, Einzelhandels-, Großhandels- und Industriekaufmann/frau, Marketing oder Tourismus, Bankwesen, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater*in, selbständige*r Unternehmer*in …
Es stehen mehrere Kombinationen zur Auswahl.
Zum Maturaguide ab dem Sommertermin 2009.
Die Handelsakademie schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung nach fünfjährigem Schulbesuch ab. In integrierter Form werden umfassende Allgemeinbildung und höhere wirtschaftliche (kaufmännische) Bildung vermittelt. Die HAK ermöglicht den Abslolvent*innen die Ausübung von qualifizierten bzw. einschlägigen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft (Handel, Gewerbe, Industrie etc.) und der Verwaltung. Weiters eröffnet sie unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Möglichkeit zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Eine Aufnahmeprüfung ist in folgenden Fällen zu absolvieren:
Termine und Anmeldemöglichkeiten zu Informationsveranstaltungen finden Sie >>hier<<.
