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Vortraege Jan 2017

Sicherheit bei Veranstaltungen

Damit die Sicherheit einer Veranstaltung gewährleistet ist, sollte man, wie Frau DI Regine Brustbauer von der Magistratsabteilung für Veranstaltungswesen (MA 36K) in ihrem Vortrag betonte, einige Aspekte berücksichtigen: Eignungsfeststellung, Veranstaltungsgesetz, Veranstaltungsstättengesetz, Kumulationsprinzip, dingliche Wirkung, vorbeugender Brandschutz, ÖNORM, Auftrittshöhe und -breite von Stiegen, netzunabhängige Stromversorgung, Schutz vor Immissionen, Fassungsraum, Pyrotechnikgesetz, Laserschutzbeauftragter, Abnahmegutachten, statischer Nachweis, Rigging etc.

Wichtig ist, dass die Vorschriften eingehalten werden, ansonsten zahlt der Veranstalter eine deftige Geldstrafe oder die Veranstaltung wird vom Magistrat untersagt – was in der Praxis aber relativ selten vorkommt.

(c) 2017 Mag. Gabriele Reithofer

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