E-Government im Unterricht

Amtssignatur VBS Schönborngasse

Im Rahmen von edu.gov besteht die Möglichkeit Unterrichtsmaterialien zum Projekt E-Government im Unterricht zu nutzen. Materialien z. B. zu FinanzOnline, RIS, Europäische Union, digitale Unterschrift stehen Lehrer*innen und Schüler*innen unter: https://www.oesterreich.gv.at/startseite.html  zur Verfügung.

Um die Bürgerkartenfunktion zu nutzen, wird auf der E-Card oder auf der edu.card die Bürgerkartenfunktion freigeschalten. Da die VBS Schönborngasse am edu.gov Projekt teilnimmt, kann diese Funktion durch den edu.gov-Beauftragten Mag. Joachim Hauer aktiviert werden.

Die weiteren Voraussetzungen sind unter http://www.buergerkarte.at oder www.handy-signatur.at abrufbar.

In der Schule werden auch bereits Dokumente mit der Amtssignatur der Schule ausgestellt.

Im Rahmen eines Pilotprojektes setzte die Vienna Business School Schönborngasse als eine der ersten Schulen in Österreich im April 2008 die Amtssignatur ein.

Hier können Sie PDF-Dokumente signieren oder die Gültigkeit eines signierten Dokumentes überprüfen lassen.

Amtssignatur

Quelle: Digitales Österreich

Worum geht es?

Die Amtssignatur ist die elektronische Unterschrift einer natürlichen Person, die namens einer Behörde handelt. Sie wird auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (dem Object Identifier der Behörde) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Wie sieht die Amtssignatur aus?

Die Auswahl und Darstellung bestimmter Merkmale der Amtssignatur gewährleisten die Sicherheit der Signatur und damit die Gültigkeit des Dokumentes auch bei einem Ausdruck auf Papier (vgl. § 20 E-GovG). Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelung. Das E-Government Gesetz hält in § 19 lediglich fest, dass neben der Bildmarke zumindest noch ein Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, enthalten sein muss. Die Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur sind ebenfalls bereitszustellen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit einer Amtssignatur wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Teile des Signaturblocks einer Amtssignatur

  • Bildmarke nach E-Governmentgesetz
  • „Signiert von:“ Inhaber der Signatur (Organisation und Name)
  • „Datum:“ Datum und Uhrzeit der Ausstellung
  • „Formular/Verfahren:“ Eindeutige Formularbezeichnung mit Versionskennung (urn)
  • „Zertifikat:“ Ausstellender Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)
  • „Signaturwert:“ Hashcode der Signatur
  • „Hinweis:“ Hinweis auf die Rückführbarkeit (Link)

Zur Verwendung der Amtssignatur werden die von der IKT-Stabsstelle kostenfrei bereitgestellten Module für Online-Applikationen bzw. eine aktuelle Bürgerkarten-Software benötigt. Weitere technische Einrichtungen sind nicht erforderlich.

Nutzen für die Bürger*innen

Die Amtssignatur ermöglicht es, elektronisch erstellte Dokumente rechtsgültig zu signieren und als solche elektronisch weiterzureichen. Durch entsprechende Mechanismen kann überprüft werden, ob ein mit der Amtssignatur versehenes Dokument authentisch und rechtsgültig ist. Mit dem Einsatz der Amtssignatur wird ein wichtiger Schritt in der durchgehenden elektronischen Dienstleistungserstellung gemäß E-Governmentstrategie umgesetzt.

Weitere Informationen